Platzordnung:


Liebe Hundefreunde,

 

wir wollen keine Ordnung um der Ordnung willen, aber im Interesse unserer Gemeinschaft von Hundefreunden kommen wir ohne einen Rahmen, der für alle gilt, nicht aus.

 

 

 

1.)    Es dürfen nur Hundeführer mit ihren Hunden auf den Platz bzw. in die Übungsstunden, die eine gültige Impfung (Vorlage des Impfausweises) sowie eine gültige Hundehaftpflichtversicherung nachweisen können.

 

 

 

2.)   Auf dem gesamten Hundeplatz und dem umliegenden Gelände besteht generell Anleinpflicht (Naturschutzgebiet, Kleingärten).

 

Der Hund darf auf dem Übungsplatz nur dann abgeleint werden, wenn der/die Übungsleiter/in dies ausdrücklich anordnet!!

 

 

 

3.)     Falls sich der Hund auf dem Platz oder dem umliegenden Gelände löst (Kot), sind die Hinterlassenschaften sofort zu beseitigen. Das Absetzen von Urin ist auf dem Übungsgelände ebenfalls unerwünscht.

 

 

 

4.)      Tabak ist äußerst giftig für unsere Hunde. Zigarettenkippen deshalb stets in den Aschenbechern entsorgen und nicht auf den Boden werfen, da besonders Welpen die Kippen ansonsten aufnehmen.

 

 

 

5.)     Unsere Erziehungsmittel sind Geduld und Lob. Verboten ist der Einsatz von Geräten, die elektrisieren, akustische Signale aussenden oder mittels chemischer Stoffe wirken (Art. 34 Abs. 3 TSchV).

 

Bei Verstoß erfolgt ein sofortiger Platzverweis, sowie der Ausschluss aus dem Verein!!!

 

 

 

6.)    Den Anordnungen der Übungsleiter/in ist unbedingt Folge zu leisten. Damit wollen wir einen reibungslosen Ablauf der Übungsstunden gewährleisten und Konflikte zwischen den Hunden untereinander vermeiden. Dazu gehört auch, dass wir die Hunde nicht unaufgefordert miteinander spielen lassen.

 

7.)  Kranke oder verletzte Hunde und läufige Hündinnen dürfen das Übungsgeländenur nach Absprache mit dem jeweiligen Übungsleiter/in betreten.

 

 

 

8.)    Die Spielgeräte im Welpenbereich sowie die Geräte für den Hundesport dürfen nur nach Aufforderung/ Freigabe durch den/die Übungsleiter/in benutzt werden.

 

 

 

9.)    Auch für die Dauer des Platzaufenthalts bleibt der Hundeführer/Besitzer verantwortlich für seinen Hund im Sinne des BGB. Für alle durch Hunde verursachten Schäden haften ausschließlich deren Besitzer. Eltern haften für ihre Kinder, Mitglieder haften für ihre Gäste.

 

 

 

10.) Der/ Die Übungsleiter/in und Vorstandsmitglieder sind befugt, bei Nichteinhaltung der Anordnungen im Rahmen des Hausrechts einen Platzverweis auszusprechen.

 

 

 

Wir freuen uns auf einen guten und erfolgreichen Ablauf der Übungsstunden!

 

 

 

Der Vorstand der „Hundesportfreunde Gensingen e.V.“, 18.06.2020